Das unanfechtbare Recht auf Leben wird sich mit der ihm eigenen Kraft letztlich durchsetzen

Christian Hillgruber über den grundgesetzlichen Schutz des menschlichen Lebens

Christian Hillgruber

Am 20. September 2019 sprach Christian Hillgruber zum Thema „Verfassung und Lebensrecht – Der grundgesetzliche Schutz des menschlichen Lebens“. Am Vorabend des Marsches für das Leben 2019 erläuterte der Bonner Verfassungsrechtler und Vorsitzende der Juristenvereinigung Lebensrecht die im Grundgesetz angelegten Normen für den umfassenden Schutz des menschlichen Lebens.

Die moderne Biomedizin sei für das menschliche Leben Segen und Fluch zugleich, so Hillgruber. Einerseits profitierten so viele Menschen wie noch nie von einer durch Medizin ermöglichten Verlängerung des Lebens. Doch zugleich hätten sich nie geahnte Eingriffe in die Menschwerdung ergeben, die neue, ungeahnte Bedrohungen auch und vor allem für das vorgeburtliche Leben geschaffen hätten. Doch zum Wesen des Menschen gehörten sowohl seine einmalige Individualität als auch seine Unvollkommenheit. Die Würde des Menschen zu achten bedeute daher auch seine Unvollkommenheit zu respektieren und auf Eingriffe in die natürlich vorgegebene biologische Basis des Menschen zu verzichten. Nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes sei die Würde des Menschen unantastbar und dies zu achten und zu schützen die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes habe jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In dieses Recht dürfe nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Die verfassungsrechtliche Frage laute also, ob der Embryo ein Mensch im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetzes sei. Ist der Embryo eine Person, ist er würdebegabt und hat damit ein eigenes Lebensrecht? Die Suggestivfrage, ob denn ein Mensch so aussehe wie eine Zygote, müsse man mit Ja beantworten, denn zu Anfang sehe der Mensch so aus, wir allen hätten einmal so ausgesehen. Man solle sich weder verbal noch optisch in die Irre führen lassen: Wer Mensch sei und damit Person, sei es immer und von Anfang an. Auch bevor sein Menschsein äußerlich sichtbar werde, sei der Embryo kein Fabelwesen, sondern schon ganz Mensch, lediglich in einem frühen Entwicklungsstadium. Dieses Wissen müsse unsere Ethik und unser Recht bestimmen, indem wir dem Leben Achtung entgegenbrächten und ihm Schutz angedeihen ließen.

So unbefriedigend die gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland mit Blick auf das Lebensrecht des Ungeborenen in vielfacher Hinsicht sei, gelte es doch, die Würde und das Lebensrecht der Ungeborenen entschlossen zu verteidigen. Den immer wiederkehrenden Versuchen, Menschen ihres Status als Personen zu entkleiden und sie wie Sachen verfügbar zu machen, müsse man beharrlich entgegentreten. Die Kluft zwischen Sein und Sollen, zwischen dem normativen Geltungsanspruch des Verfassungsrechts und der diesem Anspruch nicht gerecht werdenden einfachen Gesetzgebung sowie einer teilweise lebensfeindlichen Rechtspraxis, dürfe nicht durch Aufgabe des normativen Anspruchs verdeckt werden, sondern müsse offen angesprochen werden. Zudem müsse die jedermann vom Grundgesetz versprochene Menschenwürde auch für das pränatale menschliche Leben eingefordert werden, in der Hoffnung darauf, daß sich dies unanfechtbare Recht mit der ihm eigenen Kraft letztlich durchsetzen werde. Der verfassungsrechtlich gebundene, demokratische Gesetzgeber beweise sein Stärke nicht dadurch, daß er unbeirrt einen einmal eingeschlagen Weg weiterverfolge, obwohl er sich damit immer weiter von einem verfassungsgemäßen Zustand entferne. Der Gesetzgeber beweise seine Stärke vielmehr dadurch, so Hillgruber abschließend, daß er sich als zur Einsicht und Korrektur fähig erweise und sich des Schutzes der schwächsten Glieder der Gesellschaft annehme.

In Kooperation mit der Stiftung Ja zum Leben (Meschede) führt die BdK alljährlich eine Rahmenveranstaltung zum Marsch für das Leben durch. Ferner unterhält sie den Sonderbestand Lebensrecht, der wissenschaftliche Literatur und Zeitschriften zu den Themen der Lebensschutzbewegung vorhält.

Das Video des Vortrags sehen Sie demnächst hier auf unserer Seite.

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