Migrationsprobleme durch nationale Grenzkontrollen, Anwendung der bestehenden Gesetze und Reform des Asylrechts lösen

Rupert Scholz über das deutsche Asylrecht, Migration und Obergrenze

Rupert Scholz

Am 2. Mai 2018 sprach der Staats- und Verfassungsrechtler Rupert Scholz vor 110 Zuhörern in der Bibliothek des Konservatismus zum Thema „Migration und Obergrenze – Anmerkungen zum deutschen Asylrecht“. Der ehemalige Verteidigungsminister kritisierte, daß Bundeskanzlerin Merkel  durch die Grenzöffnung 2015 und der Behauptung, daß Grenzen nicht zu schützen seien, faktisch das Staatsgebiet aufgegeben habe. Da auch die Europäische Union nicht in der Lage oder willens sei, die Außengrenze befriedigend zu schützen, seien trotz der Freizügigkeit innerhalb der EU eigene, nationale Grenzkontrollen zwingend notwendig und auch juristisch geboten.

Der Verfassunsgrechtler prognostizierte zugleich gesellschaftliche Probleme, die durch die hingenommene Masseneinwanderung eher früher als später auftreten würden. Laut Scholz sei es äußerst zweifelhaft, daß eine Integration von etwa zwei Millionen überwiegend islamischen Migranten funktionieren könne. Die kulturellen Unterschiede seien bei einer so großen Anzahl von Einwanderern nicht von Deutschland zu bewältigen und verunmöglichten eine Integration in die bestehende Rechtsordnung und Gesellschaft. Dabei gelte es vor allem für Neuankömmlinge, sich in das Land, in das sie einwanderten, zu integrieren. Nicht das Aufnahmeland habe eine Bringschuld, sondern die Migranten müßten sich anpassen und integrieren wollen.

Ein Kernproblem besteht für den Juristen Scholz im jetzigen Asylrecht im allgemeinen und in der derzeitigen Rechtspraxis im besonderen. Da Asyl ein Individualrecht sei und mithin jeder abgelehnte Asylbewerber klagen könne – und dies durch einschlägige Juristen auch tue – seien die Verwaltungsgerichte überlastet und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland drohe der Kollaps. Dabei seien nach dem geltenden Recht die allermeisten Antragsteller gar nicht asylberechtigt, da sie aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland eingereist seien. Weiterhin eröffne die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Möglichkeit einer Obergrenze für Asylbewerber.  Begründet habe dies das BVerfG mit Kapzitätsmangel und Überlastung der Verwaltung. Außerdem habe das Gericht klar darauf hingewiesen, daß nicht die Herkunft aus einem bestimmten Land, sondern nur die individuelle Verfolgung, die der Betreffende nachweisen müsse, zum Asyl berechtige. Da dem Gesetzgeber jedoch ein großer Spielraum eingeräumt worden sei, habe sich ein unhaltbarer, staatsrechtlich bedenklicher Zustand ergeben.

Rupert Scholz forderte daher abschließend, das derzeitige Asylrecht zu reformieren. Dazu gehörten die Verwirkung des Asylrechts bei Begehung einer Straftat, die Abschiebung krimineller Asylanten in Drittstaaten, eine konsequentere Abschiebungspraxis und die Einschränkung der Klagemöglichkeiten bei Ablehnung eines Asylantrags. Vordringlich sei aber zunächst die einfache und konsequente Durchsetzung der bestehenden Gesetze, um bereits jetzt die Zustände von staatlicher Seite wenigstens halbwegs in den Griff zu bekommen.

 

Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) ist ein Ort konservativen Denkens und Schaffens in Berlin. Sie dient gleichermaßen dem Sammeln und Erhalten konservativer Literatur, wie der Weiterentwicklung konservativen Gedankenguts durch Vorträge und Publikationen.

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